RECHTLICHE BERATUNG ZU VERSICHERUNGEN
Meine Erlaubnis als Rechtsbeistand - Rentenberater berechtigt zu außergerichtlicher Vertretung gegenüber Versicherungsgesellschaften bei Anträgen auf Leistungen und Streitigkeiten daraus.
Ich werde tätig bei:
Ich werde tätig bei:
- Berufsunfähigkeit - eingetreten oder vermutet, Antragstellung, Verhandlungen bei Anfechtung, Leistungsverweigerung oder Leistungsentzug
- Krankentagegeld als Nahtstelle zwischen Krankheit und Berufsunfähigkeit, Anzeigepflichten, Vertragsänderungen, Vertragsende
- Einem beabsichtigten Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung (PKV) wegen zu hohem Beitrag
- Unfällen mit Personenschäden, gutachtertliche Stellungnahmen zum künftigen Verlust bei der Rente aufgrund eingetretener Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit durch den Unfall.
- Privater Pflegepflichtversicherung und deren Leistungsansprüche, hier auch Vertretung vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten
- Lebens-, Renten- und Zusatzversicherungen, Rat bei beabsichtigter Vertragsauflösung oder Beitragsfreistellung