HONORAR
Die Vergütung für die Tätigkeit bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. So beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel zwischen 75 und 190 €, zuzüglich MwST.
Für weitere Inanspruchnahme, Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten gilt §§ 2, 3 RVG. Vor Beginn umfangreicherer Tätigkeiten und ggf. im weiteren Verlauf erwarten wir angemessene Vorschusszahlung.
Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
BdF IV B 5-S 2255-357/97.
Für weitere Inanspruchnahme, Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten gilt §§ 2, 3 RVG. Vor Beginn umfangreicherer Tätigkeiten und ggf. im weiteren Verlauf erwarten wir angemessene Vorschusszahlung.
Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
BdF IV B 5-S 2255-357/97.